Folgeprovisionen


Folgeprovisionen


Im Network Marketing sind Folgeprovisionen eigentlich nicht bekannt.

Nur im Handelsrecht kennt man Folgeprovisionen, wenn der Beschäftigte als Handelsvertreter angestellt ist.

Das kann ein Handelsvertreter sein, oder ein kleiner Handelsvertreter. Bestehen Handelsvertreter Verträge, dann greifen die eindeutigen Gesetzte.

Wie Ihre Partner beschäftigt sind, das regeln Sie mit Ihren Verträgen.

Allgemein im MLM Vertrieb sind die Partner selbstständige Kaufleute. Bei denen fallen keine Folgeprovisionen nach Beendigung der Tätigkeit an.

Sind Sie nicht sicher wie Sie handeln wollen und werden, dann sollten Sie sich von der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder anderen Fachberatern beraten lassen.