Rechnung nachbearbeiten
Wenn eine Rechnung bereits erstellt wurde und der Kunde eine Änderung wünscht, die der Systeminhaber schnell ausführen soll, besteht häufig der Wunsch, ein weiteres Produkt hinzuzufügen.
Laut einer Auskunft einer Oberfinanzdirektion gilt:
Sobald eine Rechnung das Haus verlassen hat, dürfen keine Änderungen mehr vorgenommen werden, die steuerliche Aspekte oder den Rechnungsausdruck betreffen. Genaueres erfahren Sie von Ihrem Steuerberater.
Die Software muss sicherstellen, dass dies eingehalten wird.
In einem Onlinesystem gilt eine Rechnung als "das Haus verlassen", sobald sie erstellt wurde. Ab diesem Moment ist die Rechnung online für den Kunden oder Partner sichtbar und druckbar.
In unserer Online-Warenwirtschaft haben wir das folgendermaßen gelöst:
1. Zum zu verändernden Auftrag gehen. 2. Rechnung stornieren. 3. Neuen Auftrag anlegen. 4. Stornierte Rechnung per Auftragsnummer kopieren.
Anschließend kann der zusätzliche Artikel eingebucht werden und alles ist abgeschlossen.
Das alles geht sehr schnell und einfach.
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