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Rollierende Qualifikation |
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Die rollierende Qualifikation bezeichnet einen periodenorientierten Qualifikationszeitraum.
Beispiel: Sie möchten, dass die Eigenumsätze und Downlineumsätze von sechs Monaten zur Qualifikation herangezogen werden.
In dem Fall werden die Daten des Abrechnungsmonats plus fünf weitere Monate vor dieser Zeit als Qualifikationszeitraum genommen.
Im Gegensatz zu dieser rollierenden Sechsmonatsqualifikation ist die Halbjahresqualifikation bekannt.
Zur Qualifikation bei der Halbjahresqualifikation werden diese Umsätze herangezogen:
Erstes Halbjahr 01.01 -> 31.06 Zweites Halbjahr 01.07 -> 31.12
Nachteil der Halbjahresqualifikation gegenüber der Sechsmonatsqualifikation ist, dass Partner Aufträge „nach Qualifikation“ einreichen. Läuft ein halbes Jahr mal schlecht, dann werden an Ende der Qualifikationszeit Aufträge zurückgehalten um diese in das nächste Halbjahr zu schieben, also erst dann einreichen.
Fängt ein Partner im Monat 4 oder 5 an, so wäre er dumm, wenn er sofort die Aufträge einreicht, denn er kann damit nicht die Sechsmonatsziele erreichen.
Vorteil der rollierende Qualifikation ist, dass es für Partner unsinnig ist Aufträge zurückzuhalten oder zu schieben.
Auch neuen Partner gehen keine Umsätze verloren. Sie können zu jeder Zeit anfangen und nach sechs Monaten zählen alle Ihre Umsätze der sechs Monate zur Qualifikation.
Ist ein Partner einmal ein oder zwei Monate umsatzmäßig sozusagen im Keller, so wird ihm das die Halbjahresqualifikation komplett zerhauen. In dem Halbjahr läuft nichts mehr. Damit wird er dann sozusagen geistig und praktisch aussteigen, denn wo bleibt die Motivation? Er wird nicht zu Start der neuen Halbjahres wieder einsteigen. Einmal weg, immer weg, das gilt auch hier.
Bei der rollierenden Qualifikation kann er jederzeit wieder einsteigen und Umsätze erzeugen. Er kann sicher sein, dass ab dem Neustart nichts mehr verloren geht. Nach vier bzw. fünf Monaten fallen ihm die kaputten Monaten raus aus der Qualifikation, und er ist wieder voll in der Qualifikation.
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