Preisangabenverordnung (PAngV)

Preisangabenverordnung (PAngV)

Geld verdienen im Internet wird immer komplizierter gemacht, auch Network Marketingfirmen bleiben davon nicht verschont. Wir haben erfahren, dass jemand abgemahnt wurde, weil er den Grundpreis nur bei den Artikeldetails angezeigt hatte und nicht zusätzlich in der Artikelliste.

Diese Information ist keine Rechtsberatung, sondern Sie sollen informiert werden, dass Sie sich erkundigen. Bei Fragen bitte unbedingt Ihren Anwalt konsultierenen.

Link zum Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Gesetze/Wirtschaft/PAngV.html

Dieser Text kommt von dieser Seite. Bitte selber dort nachlesen, denn dieses ist ein nichtamtlicher Text, nur von der Seite des Ministeriums selber erhalten Sie den amtlichen Text.

Preisangabenverordnung (PAngV)

§ 2 Grundpreis

(1) Wer Verbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, hat neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises gemäß Absatz 3 Satz 1, 2, 4 oder 5 anzugeben. Dies gilt auch für denjenigen, der als Anbieter dieser Waren gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt. Auf die Angabe des Grundpreises kann verzichtet werden, wenn dieser mit dem Gesamtpreis identisch ist.

(3) Die Mengeneinheit für den Grundpreis ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter der Ware. Bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder Milliliter nicht übersteigt, dürfen als Mengeneinheit für den Grundpreis 100 Gramm oder Milliliter verwendet werden. Bei nach Gewicht oder nach Volumen angebotener loser Ware ist als Mengeneinheit für den Grundpreis entsprechend der allgemeinen Verkehrsauffassung entweder 1 Kilogramm oder 100 Gramm oder 1 Liter oder 100 Milliliter zu verwenden. Bei Waren, die üblicherweise in Mengen von 100 Liter und mehr, 50 Kilogramm und mehr oder 100 Meter und mehr abgegeben werden, ist für den Grundpreis die Mengeneinheit zu verwenden, die der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht. Bei Waren, bei denen das Abtropfgewicht anzugeben ist, ist der Grundpreis auf das angegebene Abtropfgewicht zu beziehen.

Damit das Geld verdienen im Internet nicht gestört wird

Sie sollten Ihren Shop prüfen, ob er den Grundpreis korrekt anzeigt.
Hier ein Muster der Anzeige in der Artikelliste wie der Grundpreis von der Jescali MLM-Software dargestellt wird.
 
Grundpreis in Artikelliste

Mit der Jescali MLM-Software werden diese Angaben werden auch bei den Artikel-Details dargestellt.

Jescali MLM-Software

Kunden die mit der Jescali MLM-Software arbeiten, können den Grundpreis mit einem Klick in der Liste der Artikel anzeigen lassen. Wenn Sie als Jescali Kunde nicht wissen wie das geht, dann gehen Sie bitte in Ihr Support-Center. Dort ist unter den FAQ beschrieben, wo Sie den einen Klick setzen müssen.